Praktische Übung: Zielabgleich
Durchführung
Die Führungskraft und ihre MitarbeiterInnen treffen sich zu einem Arbeitskreis.
Die Führungskraft erhält eine Anzahl von Blättern, die der Anzahl ihrer MitarbeiterInnen entspricht. Jede(r) der MitarbeiterInnen erhält ebenfalls ein Blatt Papier.
Zunächst arbeiten alle allein.
Die Aufgabe der Führungskraft ist es, für jeden ihrer MitarbeiterInnen zu notieren, welche Ziele diese bei ihrer/seiner Arbeit erreichen soll. Bitte erstellen sie eine Rangreihenfolge nach der das wichtigste Ziel als erstes, das zweitwichtigste als zweites usw. notiert wird.
Auch alle MitarbeiterInnen erhalten die Aufgabe, die Ziele ihrer Tätigkeiten in eine Rangreihe geordnet festzuhalten.
Ist diese Einzelarbeit abgeschlossen, werden die Blätter als „Paare” nebeneinander an die Wand gehängt. Auf diese Weise lässt sich zum einen erkennen, wie die Führungskraft und zum anderen, wie die/der MitarbeiterIn die Ziele einer Aufgabe sieht.
Die übrigen Gruppenmitglieder werden dabei gleichzeitig über die Arbeit der KollegInnen in Kenntnis gesetzt.
Hinweise
Das interessante an dieser Übung ist, dass sich die Sicht der Führungskraft und die der MitarbeiterInnen häufig nicht entsprechen. Oft findet man ganz verschiedene Reihenfolgen in der Nennung der Ziele und nicht selten sieht die Führungskraft auch inhaltlich anderes als die MitarbeiterInnen. Derartige Unterschiede geben zu denken. Sie sollten aber kein Grund für wechselseitige Vorwürfe sein. Führungskraft und MitarbeiterInnen sollten darin ein Anzeichen dafür sehen, dass man sich über die Ziele bisher nicht ausreichend ausgetauscht hat.
Ein ausführliches Gespräch über die Ziele scheint sinnvoll und wird durch eine solche Übung in Gang gestützt. Die Führungskraft sieht, wo weiterer Informationsbedarf besteht. Die MitarbeiterInnen werden schließlich in Kenntnis gesetzt, auf was sie sich ausrichten müssen und was es besonders zu beachten gilt.
Vgl. von Rosenstiel, Lutz, Mitarbeiterführung in Wirtschaft und Verwaltung. Anstöße zur Ermutigung, (Hg.) Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, 3. Auflage, München 2002, S. 57 -58



